1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma RIWE SPITZEN-WEINE.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn RIWE SPITZEN-WEINE ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3 Aufträge (Bestellungen) gelten erst nach Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Ausführung des Auftrages als angenommen. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
2.1 Die Lieferung bringen wir Ihnen persönlich vorbei oder versenden sie mit dem Weinlieferdienst eines beauftragten Spediteurs zu geschäftsüblichen Zeiten. Die Preise gelten ab Lager von RIWE SPITZEN-WEINE ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer. RIWE SPITZEN-WEINE liefert derzeit ab einer Bestellmenge von 6 Flaschen innerhalb Österreichs gratis. Bei Aufträgen bis zu 6 Flaschen berechnen wir EUR 7.- für die Lieferung und Verpackung, die wir gleich auf die Rechnung setzen. Dieser Service kann von RIWE SPITZEN-WEINE für zukünftige Verträge jederzeit einseitig geändert werden.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Internet (www.spitzen-weine.at) etc. angegebenen Preise sind freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3 Falls nicht ausdrücklich gewünscht, liefern wir für einen eventuell ausverkauften Jahrgang einen Folgejahrgang, sofern er in Preis und Stil gleichartig ist.
2.4 Der Kunde trägt das Risiko des Transports. Auf Wunsch kann RIWE SPITZEN-WEINE eine Transportversicherung durchführen, die anfallenden Spesen werden in Rechnung gestellt.
3.1 Rabatte, Skonti und Bons gelten nicht für Aktionen und preisreduzierte Waren und sind nur in Haushaltsmengen anwendbar.
3.2 Die Bezahlung der Ware erfolgt spätestens 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren bleibt die Ware Eigentum von RIWE SPITZEN-WEINE.
3.3 Ist der Käufer mit der Zahlungsfrist oder sonstigen Leistungen im Verzug werden Mahnspesen (€ 6,00) sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab Fälligkeit ausdrücklich vereinbart. Sollte der jeweilige Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank zuzüglich 6 % einen höheren Jahreszinssatz ergeben, so ist RIWE SPITZEN-WEINE berechtigt, diesen anzuwenden und behält sich das Recht, Folgelieferungen nicht oder diese nur gegen Nachnahme durchzuführen. RIWE SPITZEN-WEINE ist berechtigt nach einer gesetzten Frist Mahnklage einzubringen. Der Käufer verpflichtet sich insbesondere maximal die entstehenden Inkassospesen u. Mahnspesen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen.
3.4 Warengutscheine können nicht bar eingelöst werden. Für allfällige Restbeträge kann keine Gutschrift ausgestellt werden.
4.1 RIWE SPITZEN-WEINE ist bereit bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tage nach Rechnungsdatum unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Die Ware muss originalverpackt und unbeschädigt sein. Aktionswaren und Aktionssets werden nur vollständig zurückgenommen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.
4.2 Im Fall von Nichtannahme der Lieferung ist RIWE SPITZEN-WEINE berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn RIWE SPITZEN-WEINE ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
5.1 RIWE SPITZEN-WEINE behält sich das Recht auf kleinere Zuteilung bei Überzeichnung eines Artikels. Bestellungen bringen wir Ihnen persönlich vorbei oder diese werden per Spedition innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist die Lieferung oder die Einhaltung der Lieferfrist von RIWE SPITZEN-WEINE durch besondere Umstände nicht möglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu diesen besonderen Umständen gehören z.B. Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt.
5.2 Bei begründeten Bedenken in der Bonität unseres Kunden ist RIWE SPITZEN-WEINE berechtigt, Lieferung oder Teillieferung unter Abgehung von der vereinbarten Zahlungskondition von entsprechender Vorauszahlung oder Zahlung bei Übernahme abhängig zu machen. Falls der Kunde einer diesbezüglichen Aufforderung nicht nachkommt, ist RIWE SPITZEN-WEINE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von RIWE SPITZEN-WEINE zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen. RIWE SPITZEN-WEINE ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen.
5.4 Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
6.1 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass erkennbare Mängel RIWE SPITZEN-WEINE unverzüglich sofort bei Übernahme unter Vorlage der Originalrechnung angezeigt werden, versteckte Mängel nach Entdeckung unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
6.2 RIWE SPITZEN-WEINE erfüllt die Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum der Ware.
7.1 Gerichtsstand
Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für RIWE SPITZEN-WEINE als auch den Besteller (Käufer) Amstetten.
Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Amstetten ausschließlich zuständig.